Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  

1.          Geltungsbereich, Vertragspartner, Anschrift

 

1.1.       Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden, im Folgenden: Auftraggeber, gelten nicht, es sei denn der/die Fotografin Romy Lehe, im Folgenden: Auftragnehmer, hat deren Geltung ausdrücklich zugestimmt.

 

1.2.       „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Auftragnehmer hergestellten digitalen Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Eingeschlossen sind insbesondere Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern gespeicherte Bilder und Videos.

 

1.3.       Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte von Romy Lehe Fotografie ist die Fotografin

 

Romy Lehe 

Julius-Werthschütz-Str.6 in 01458 Ottendorf-Okrilla 

Telefon: 01 51 – 26 96 56 49 

E-Mail: info@romylehe.com 

Web: www.romylehe.com

 

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer lautet DE 294564428

  

2.          Vertragsschluss

 

2.1.       Der Vertragsschluss zwischen den Parteien kommt nach der folgenden Maßgabe zustande:

 

2.2.       Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Anfertigung von Fotos durch den Auftragnehmer telefonisch oder per E-Mail über die im Impressum der Internetseite des Auftragnehmers oder über das entsprechende Kontaktformular anzufragen. Mit einer Anfrage gibt der Auftraggeber noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.

 

2.3.       Auf Anfrage des Auftraggebers gibt der Auftragnehmer telefonisch oder per E-Mail ein Angebot über die Beauftragung der Anfertigung der Fotos ab. Dieses Angebot des Auftragnehmers ist rechtsverbindlich. Vorbehaltlich einer Annahme des Angebots durch den Auftraggeber hat das Angebot eine Gültigkeitsdauer von zehn Werktagen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot.

 

2.4.       Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, das Angebot innerhalb der vorbezeichneten Frist von zehn Werktagen anzunehmen. Die Annahme erfolgt telefonisch, schriftlich oder per E-Mail. Mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt zwischen den Parteien ein verbindliches Vertragsverhältnis über die Anfertigung der Fotos zustande.

 

2.5.       Nimmt der Auftraggeber das Angebot nach Ablauf der Frist aus 2.3 an, handelt es sich dabei um ein erneutes Angebot, welches der Auftragnehmer durch ausdrückliche Erklärung annehmen kann. Einer Annahmeerklärung steht gleich, wenn der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung oder eine Vorschussrechnung übersendet.

  

3.          Pflichten des Auftraggebers

 

3.1.       Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche, etc.).

 

3.2.       Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren erlaubt ist. Durch Fotografierverbote gegebenenfalls entstehende Wartezeiten des Auftragnehmers zählen als Arbeitszeit.

 

3.3.       Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

 

3.4.       Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von dem Fotografen nicht zu vertreten sind; u. a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auftraggeber sowie höhere
Gewalt.

 

3.5.       Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an den Auftragsnehmer übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Bild- bzw. Videoaufnahme, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt.
 

4.          Pflichten des Auftragnehmers

 

4.1.       Der Auftragnehmer schuldet die angebotenen Leistungen persönlich.

 

4.2.       Im Rahmen einer Veranstaltung des Auftraggebers fotografiert der Autragnehmer im vertraglich vereinbarten Umfang. Der Auftraggeber kann an diesem Tag weitere Stunden in Auftrag geben.

 

4.3.       Der Auftragnehmer schuldet die Anfertigung der Fotos in einem gängigen Dateiformat (z.B. jpeg). Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Dateien im RAW Format.

 

4.4.       Der Auftragnehmer wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden.

 

4.5.       Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber binnen vier Wochen nach dem Fototermin die Fotos. Für besonders aufwändige Zusatzprodukte (z.B. Fotosalben) wird ein gesonderter Übergabetermin nach individuellem Aufwand vereinbart.

 

4.6.       Der Auftragnehmer ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller, Kartenhersteller,, Druckerei etc. zu beauftragen.

 

4.7.       Der Auftragnehmer verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden.
 

5.       Vergütung und Auslagen

 

5.1.       Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

 

5.2.       Die Zahlung des vereinbarten Honorars wird auf Rechnungstellung durch den Auftragnehmer innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber auf folgendes Konto: Kontoinhaber: Romy Lehe, IBAN: DE33760100850800026851, BIC:PBNKDEFF, Postbank Nürnberg fällig.

 

5.3.       Die Übergabe der Fotos erfolgt nach Zahlungseingang.

 

5.4.       Geht diese Zahlung nicht fristgerecht ein, wird der Auftragnehmer die Zahlung unter angemessener Fristsetzung anmahnen. Verstreicht auch diese Frist, ist der Auftragnehmer zur Verweigerung der vertraglich geschuldeten Leitungen berechtigt. Gesetzliche Rücktrittsrechte, bzw. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleiben hiervon unberührt.

 

5.5.       An- und Abreisen des Auftragnehmers erfolgt jeweils von 01458 Ottendorf-Okrilla aus. Die Anfahrt im Umkreis von 20 km von Ottendorf-Okrilla wird nicht gesondert berechnet. Übersteigt die An- und Abreise den zuvor vereinbarten Umfang werden über vorstehende Differenz hinaus folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km 0,50 EUR. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung in Rechnung gestellt.

 

5.6.       Insbesondere bei Fotoreportagen ab 6 Stunden (z.B. bei Hochzeiten) sind dem Auftraggeber und dessen Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.

 

5.7.       Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 

5.8.       Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktion auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.

 

5.9.       Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Auftragnehmer auch Schadensersatzansprüche geltend machen. 

 

6.       Auftragsänderungen, –erweiterungen und -kündigung

 

6.1.       Im Falle einer Kündigung aufgrund der Ausübung gesetzlicher Kündigungsrechte durch eine der Parteien gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

 

6.2.       Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber gegen diesen einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 75 % der vereinbarten Vergütung geltend zu machen, es sei denn der Kunde weist nach, dass dem Auftragnehmer ein geringerer Schaden, oder gar kein Schaden entstanden ist oder dieser die Kündigung zu vertretenen hat.

 

6.3.       Das Recht des Verbrauchers zum Widerruf bleibt hiervon unberührt

 

6.4.       Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Fotoshootings und Fotoreportagen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers) der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

 

7.       Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte

 

7.1.       Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben die Fotos im Eigentum des Auftragnehmers.

 

7.2.       Der Auftraggeber erwirbt an den Fotos einfache Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

 

7.3.       Der Auftragnehmer trifft die Auswahl der Fotos. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch alle Fotos zu erhalten.

 

7.4.       Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z.B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fototreportagen abgelichtet werden. Der Auftragnehmer ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.

 

7.5.       Der Auftragnehmer darf die Fotos, auf denen ausschließlich die Auftraggeber abgebildet sind, im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie, Familien, Hochzeiten etc.).

 

Ist der Auftraggeber mit der Verwendung der Fotos in Eigenwerbung nicht oder nur eingeschränkt einverstanden, muss er dies dem Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich mitteilen.

 

7.6.       Andere Dienstleister wie z.B. Visagisten, Dekorateure, Hochzeitsplaner, etc. dürfen Fotos nur nach Freigabe durch den Auftragnehmer verwenden.

 

7.7.       Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung u.a.) wird ausdrücklich untersagt. 

 

8.       Haftung

 

8.1.       Der Auftragnehmer haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

 

8.2.       In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer – soweit in Ziffer 8.3 dieser AGB nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht). In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 8.3 dieser AGB ausgeschlossen.

 

8.3.       Soweit der Auftragnehmer gemäß Ziffer 8.1 dieser AGB dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die dieser bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Leistungsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistungsgegenstands typischerweise zu erwarten sind.

 

8.4.       Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von vorstehenden Ziffern 8.1 bis 8.3 dieser AGB ausgeschlossen.

 

8.5.       Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.

 

8.6.       Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet der Auftragnehmer keinen Ersatz.

 

8.7.       Der Auftragnehmer haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Fotoalben übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

 

8.8.       Die Zusendung und Rücksendung von Bild- und Filmmaterial erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Auftragnehmer nicht erreichen, so kann der Auftragnehmer hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadensersatz ist hiermit ausgeschlossen.

 

8.9.       Sollte die gelieferte Ware einen Fehler haben, so ist sie an den Auftragnehmer zurückzusenden und kurz schriftlich mitzuteilen, um welchen Fehler es sich handelt.

 

8.10.   Die Rücksendung muss an die unter 1.3 genannte Adresse erfolgen.

 

8.11.   Der Auftragnehmer wird, soweit möglich, für gelieferte Waren in angemessener Zeit Ersatz liefern oder für die Beseitigung des Fehlers sorgen. Bei fehlgeschlagener Fehlerbeseitigung bzw. Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre, gerechnet ab Lieferung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

 

8.12.   Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich beim Auftragnehmer geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfrei Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch den Auftragnehmer beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar.

 

8.13.   Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

 

8.14.   Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 

 

9.       Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte und Abtretung

 

9.1.       Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur gegen rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Forderungen gegen den Auftragnehmer berechtigt. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.

 

9.2.       Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer an Dritte ist nur mit dessen schriftlicher Zustimmung möglich.

 

10.   Textform

 

10.1.   Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Vorrang von Individualvereinbarungen bleibt hiervon unberührt. 

 

11.   Anzuwendendes Recht

 

11.1.   Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

 

11.2.   Erfüllungsort für alle Leistungen aus den zwischen den Parteien bestehenden
Geschäftsbeziehungen ist der Wohnsitz des Auftragnehmers. Der Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Auftragnehmers, soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

 

11.3.   Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.